Schwerbehinderung Merkzeichen

Jesse @, Thursday, 18.09.2008, 16:59 (vor 6545 Tagen)

Hallo,

ab wann hat man als Epileptiker einen Anspruch auf das Merkzeichen "B" und "G" im Schwerbehindertenausweis?
Ich habe 1-2 mal im Monat einen Grand-Mal Anfall und zusätzlich zwischendurch komplex fokale Anfälle.
Ich will nicht voreilig einen Antrag stellen, sondern mich erst mal informieren, was mir zusteht. An wen könnte ich mich in köln vertrauensvoll wendet, der mich über Vor- und Nachteile informiert, sowie mir bei der Antragsstellung hilft?

Danke im Voraus, Jesse


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