Re: Schwerbehinderung Merkzeichen

Andraes Völcker ⌂ @, Thursday, 18.09.2008, 18:13 (vor 6545 Tagen) @ Jesse

[zitat=Jesse]Hallo,

ab wann hat man als Epileptiker einen Anspruch auf das Merkzeichen "B" und "G" im Schwerbehindertenausweis?
Ich habe 1-2 mal im Monat einen Grand-Mal Anfall und zusätzlich zwischendurch komplex fokale Anfälle.
Ich will nicht voreilig einen Antrag stellen, sondern mich erst mal informieren, was mir zusteht. An wen könnte ich mich in köln vertrauensvoll wendet, der mich über Vor- und Nachteile informiert, sowie mir bei der Antragsstellung hilft?

Danke im Voraus, Jesse
[/zitat]


Hallo Jesse,
also das B steht ja für Begleitung und ist nicht schwer zu bekommen. Allerdings das G steht für Gehbehindert und bekommt man nur bei Verlust eines Beines oder schwerer Gehstörung. Beides muß beim Versorgungsamt angemeldet werden
(www.versorgungsamt-koeln.de
Boltensternstr. 10;
50735 Köln,
Germany
+49 221 7783-0).
In der Regel benötigst du ein Gutachten oder auch nur eine ärztliche Bescheinigung.
Gruß Andreas


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