Re: Re: Epilepsie & Fahrerlaubnis

Jimmy @, Saturday, 11.10.2008, 05:32 (vor 6522 Tagen) @ Nadüüü

Deine Unterschrift unter dem Schreiben ist

1 ein klipp und klares Verbot nicht Auto zu Fahren
2 Absicherung für die Ärzte, nicht mithaften zu müssen wenn du trotzdem fährst und einen Unfall hast bei dem nicht nur Sachschaden entstehen kann, sondern du auch Mitmenschen zu Invaliden fährst.

Dies kann Millionen kosten bzgl. Sach- und Personenschaden (Invalidenrente)

Das Schreiben bezeugt in einem Rechtsfall, daß ein Fahrverbot vorlag und dir bekannt war.

Das Fahren beim Vorliegen eines Fahrverbotes gilt bei der KFZ-Versicherung als "grobfahrlässig",
d.h. du mußt letztendlich für den Schaden aufkommen.

3 Ein automatisches Weiterleitung an die Führerscheinstelle wird normalerweise nicht gemacht, kann aber gemacht werden, wenn die Ärzte den Eindruck haben, daß der Patient uneinsichtig ist.

Also Hände weg von allen motorisierten Verkehrsmitteln (Kfz bis Mofa)

Trotzdem alles Gute

Lg Jimmy


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