Re: Epilepsie & Fahrerlaubnis

patrick @, Saturday, 11.10.2008, 18:48 (vor 6522 Tagen) @ Nadüüü

muss dem ganzen zustimmen.

Mir wurde das aber auch noch so erklärt, dass wenn ich nnur im auto sitze und nochnicht mal fahre und mir jemand hinten ins auto reinfährt, ich auch dann nicht versichert bin. Es ist also alleinschon die Versicherungssache. Kann ja auch mitunter verdammt teuer werden.

Aber dass man ein jahr warten muss, um zu sehen dass kein anfall kommt find ich etwas ... naja... schwachsinnig...

das eine Jahr ist nämlich gar nicht aussagekräftig...
Meine Anfälle waren im Abstand von 13 monaten. Wenn ich jetzt ein jahr aussetze, dann kann der nächste Anfall ja trotzdem einen Monat nachdem ich wieder fahren darf kommen...
Aber naja...

[zitat=Jimmy]Deine Unterschrift unter dem Schreiben ist

1 ein klipp und klares Verbot nicht Auto zu Fahren
2 Absicherung für die Ärzte, nicht mithaften zu müssen wenn du trotzdem fährst und einen Unfall hast bei dem nicht nur Sachschaden entstehen kann, sondern du auch Mitmenschen zu Invaliden fährst.

Dies kann Millionen kosten bzgl. Sach- und Personenschaden (Invalidenrente)

Das Schreiben bezeugt in einem Rechtsfall, daß ein Fahrverbot vorlag und dir bekannt war.

Das Fahren beim Vorliegen eines Fahrverbotes gilt bei der KFZ-Versicherung als "grobfahrlässig",
d.h. du mußt letztendlich für den Schaden aufkommen.

3 Ein automatisches Weiterleitung an die Führerscheinstelle wird normalerweise nicht gemacht, kann aber gemacht werden, wenn die Ärzte den Eindruck haben, daß der Patient uneinsichtig ist.

Also Hände weg von allen motorisierten Verkehrsmitteln (Kfz bis Mofa)

Trotzdem alles Gute

Lg Jimmy[/zitat]


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