Führerschein

Nicole @, Sunday, 02.11.2008, 20:28 (vor 6500 Tagen)

Hallo Leute,
ich bin 28 Jahre alt und habe seit 13 Jahren Epilepsie.
Ich habe mit 20 meinen Führerschein gemacht, jedoch ohne bei der Anmeldung anzugeben, dass ich Epilepsie habe. (Mein damaliger Neurologe hat mir dazu geraten, da ich sonst Gutachten bräuchte, was sich lange hinzieht und einiges an Geld kostet). Ich mußte eine "Zwangspause" von 7 Jahren machen. Ich bin jetzt seit 2 Jahren Anfallsfrei und habe von meinem jetzigen Neurologen die mündliche Erlaubnis wieder zu fahren.
Ich habe aber nun etwas" Kalte Fuße" bekommen, was die rechtliche Seite anbelangt. Was ist wenn ich einen Unfall baue und irgendwer (Versicherung , Polizei) bekommt was von meiner Epilepsie raus? Begehe ich einen Straftat wenn ich autofahre? Ist mein Mann als Mitwisser und Fahrzeughalter mithaftbar?
Bekomme ich diese Sache im Nachhinein irgendwie auf eine 100% legale Schiene, ohne den Führerschein komplett neu zu machen. Reicht eine schriftliche Bestätigung vom Arzt, dass ich wieder Fahren darf?
Wer kann mir helfen?

Gruß
Nicole


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