Medikament von anderer Firma
Damit du die neue Problematik besser verstehen kann hier alles Wichtige in Kurzform:
Es geht hier um die Begriffe
Bioäquivalenz/Bioverfügbarkeit
EU-Richtlinie kann angewendet werden die zuläßt dass die Wirkstoffmenge sowie die maximal erzielbare Konzentration im Blut bei Genereika zwischen 80 % und 125 % des Originalpräparates liegen darf.
Es geht um wirtschaftlich verschreiben (Arzt)
Regreßforderungen der Krankenkasse gegenüber Ärzten
Rabattverträge der Krankenkassen mit Generika-Pharmafirmen
Substitution bzw. KEINE SUBSTITUTION (Bedeutung Substitution: Ersetzen einer bestimmten Sache)
und in diesem Zusammenhang um AUT IDEM
"Aut idem" ist lateinisch und heißt eigendlich "oder das Gleiche".
(mit dem Ankreuzen von Aut Idem wird seit 2002 aber die Bedeutung des Aut-idem-Kästchen auf dem Rezeptvordruck umgekehrt.)
Die Substitution (Austausch) muß durch aktives Ankreuzen von AUT IDEM seit 2002 ausgeschlossen werden.
Seit 01.04.2008 um Retaxierung (Regreß) seitens der Krankenkassen gegenüber der Apotheke.
Nichtvergütung des Generikum wenn es nicht das rabattierte Generikum der Krankenkasse des Patienten ist.
Diese Retaxierung gibt es zwar schon seit 2007, aber seit dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelverordnung nach § 129 Absatz 2 SGB V vom 17. Januar 2008 (Arzneimittelverordnung zwischen Apothekerverband und Krankenkasse)
gibt es Änderungen bezüglich der Epilepsie-Wirkstoffe.
Alle Epilepsie-Wirstoffe wurden nun seit 01.04.2008 zum grundsätzlichen Generika-Austausch freigegeben.
Dies geschah durch die Arzneimittelverordnung zwischen Apothekerverband und Krankenkasse.
(Natürlich nur für die Wirkstoffe bei denen es keinen Patentschutz mehr gibt - also Generika wie z.B. Carbamazepin, Valproat, Gabapentin und Lamotrigin)
Somit gilt seit 01.04.08,
- wer auf ein Original-Arzneimittel gut eingestellt ist
- oder wer schon auf ein Generikum gut eingestellt ist,
muß nun von der Apotheke auf ein rabattiertes Generikum deiner Krankenkasse umgestellt werden.
Nicht mehr der Arzt entscheidet, sondern die Apotheke entscheidet welches Generikum man nun erhält.
Auf dem Rezept kann des Original-Arzneimittel oder ein Generikum stehen, auf das man gut eingestellt ist , es wird aber trotzdem ausgetauscht.
Gegen irgendein Generikum mit der deine Krankenkasse einen Rabatt-Vertrag hat.
Du denkst dies ist nicht so schlimm - du bist schon auf ein Generikum eingestellt - die Krankenkassen haben aber mit meist mehreren Generika-Pharmafirmen Rabattverträge.
Es gibt meist 3-4 Firmen für den gleichen Wirkstoff und du kannst im schlimmsten Fall jedesmal dein Carbamazepin von einer anderen Generika-Firma erhalten mit der deine Krankenkasse einen Rabattvertrag hat.
Eine gesicherte Epilepsie-Therapie ist nicht möglich, wenn du bei jedem neuen Rezept ein anderes rabattiertes Generikum erhältst.
Dein Arzt muß auf dem Rezept AUT IDEM ankreuzen und die Pharmafirma vermerken , sonst könnte dir deine Apotheke irgendein Generikum mit der deine Krankenkasse einen Rabatt-Vertrag hat aushändigen (bzw. die Apotheke wird dazu seit 01.04.08. gesetzlich dazu gezwungen)
Dein Arzt stiehlt sich aus seiner Verantwortung, wenn er die Verschreibung eines Medikamentes in die Verantwortung der Apotheke abgibt!
Der Arzt muß - mit dem Ankreuzen von AUT IDEM verhindern, daß die Apotheke austauscht.
AUT IDEM auf dem Rezept ist nun seit dem 01.04.2008 extrem wichtig !!
Wenn du Genaueres wissen willst um diese Misere zu verstehen,
schaut bitte hier nach : http://www.generika.epilepsie-infoseite.de
Da findet man mehr Informationen und auch offizielle Stellungnahmen zu Generika und AUT IDEM von z.B.
"DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR EPILEPTOLOGIE e.V. (DGfE)"
Ärzte Zeitung, 15.04.2008:
Die Epilepsie-Experten und Pharmakologen waren sich daher in drei Punkten einig:
Bei Ersteinstellungen kann durchaus auf ein kostengünstiges Generikum eingestellt werden.
Auch bei Patienten, die noch nicht anfallsfrei sind und bei denen die Therapie verbessert oder neu eingestellt werden muss, kann gewechselt werden.
Auf keinen Fall sollte aber bei Patienten substituiert werden, die mit den bisherigen Präparaten anfallsfrei sind.
Und erst recht nicht sollte ständig zwischen wirkstoffgleichen Präparten gewechselt werden, etwa
weil es möglicherweise immer wieder neue Rabattverträge gibt.
http://www.generika.epilepsie-infoseite.de
und, und, und ...........
Bei Fragen ruhig anmailen.
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Robert,
11.04.2009, 11:11
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