Wiedereingliederung nach OP

Anton, Friday, 06.11.2009, 13:30 (vor 6131 Tagen) @ Mondenkind

Hallo Mondenkind,

es gibt Richtlinien und Erfahrungsberichte über am Kopf Operierte. Nicht nur bei Epilepsiepatienten, auch bei Patienten, denen man einen Tumor entfernen musste. Diese Richtlinien sagen aus: a) eine halbes Jahr krankgeschrieben, b) danach ein Jahr eine Drittelstelle, c) dann ein Jahr eine halbe Stelle und d) danach wieder eine Vollzeitstelle.

Den Kliniken sind Patienten nur zu gut bekannt, die innerhalb eines Jahres nach dem Eingriff die letzten fünf Jahre nachholen wollten. Sie landen alle wieder im Epilepsie-Zentrum, weil sie Anfälle bekommen haben. Aus meiner Sicht geht Deine Gesundheit derzeit der beruflichen Entwicklung vor.

Je nach dem, wie fit Du dich im Moment fühlst, solltest Du dir Optionen schaffen. Wenn Du schwach bist, darfst Du nicht arbeiten. Das solltest Du Deinem Chef beibringen. Einem Arbeitnehmer mit Schwerbehindertenausweis darf nur mit Zustimmung des Versorgungsamtes gekündigt werden. Du bist derzeit unkündbar. Denn Krankheit ist kein Kündigungsgrund. Hinzu kommt der Status der Schwerbehinderung. Wenn aber die Krankheit zu lange dauert, gibt es Ausnahmetatbestände, sofern dem Betrieb der Ausfall des Arbeitnehmers nicht zuzumuten ist. Ich wünsche dir schnelle Genesung und einen guten Weg.

Liebe Grüße
Anton


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