Kündigung nach einem Anfall

Mondenkind, Monday, 05.04.2010, 23:37 (vor 5980 Tagen) @ Gregor

Hallo Gregor,

vor dem Arbeitsgericht wirst du nichts machen können...

Ob die Stelle unbefristet ist oder nicht spielt in der Probezeit keine Rolle. Ich gehe mal davon aus, dass die Probezeit 3 - 6 Monate ist, oder?
In der Probezeit kann dich dein Arbeitgeber leider jederzeit kündigen, ohne einen Grund anzugeben...

Hast du einen Schwerbehindertenausweis??
Bei einer Kündigung muss dann auf jeden Fall das Integrationsamt auch sein "Ja" geben. Ich weiß allerdings nicht, ob dies auch in der Probezeit gilt.
Falls es dich betrifft, ggf. dort erkündigen.

LG
Mondenkind

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"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)


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