versicherung
Hallo Christine,
wir müssen unterscheiden zwischen den einzelnen Versicherungen, auch wenn sie bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wurden.
Wenn Du von „kaputtschlagen“ sprichst, klingt das wie bewusst herbeigeführt. So nennen Versicherungen solche Schadensfälle. Du musst grundsätzlich bei Missgeschicken, zum Beispiel wenn dir aus Versehen bei Deiner Freundin etwas zu Bruch geht, nie von der Epilepsie sprechen. Erstens, weil Du es nicht musst, und zweitens, weil jedem Gesunden so etwas auch passieren kann. Wenn ein Betrunkener Pech hat, wird er es der Haftpflichtversicherung auch nicht auf die Nase binden, dass er zuviel getrunken hatte.
Bei größeren Schäden oder in dörflichen Gegenden ist es üblich, dass jemand von der Gesellschaft vorbeikommt und den Schaden „aufnimmt“. Wenn ein Versicherungsvertreter kommt, um das zu machen, auf keinen Fall die Epilepsie erwähnen. Auch sonst nicht zu ehrlich sein. Nur Angaben zur Sache machen.
Wenn Du mit der Tür eines Autos bei Aussteigen die Tür des nebenanstehenden Autos mit einer Beule versiehst, musst Du den Schaden am besten der Polizei melden. Es dient Deiner Sicherheit, weil sie eine Schadensaufnahme machen kann und der Geschädigte aus Deinem Missgeschick nicht noch Früchte ernten kann und sich gleich ein neues Auto kauft. Wenn die Polizei es aufnimmt, stehen die Fakten, die musst späterhin nicht zur Beweisaufnahme.
Für Unfälle aller Art mit einem Kraftfahrzeug ist die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zuständig. In Deinem Fall muss Du den Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Autobesitzers melden, in dem Du gesessen hast. Die Versicherung hat die Pflicht, für alle Schäden durch das Fahrzeug an Dritten Sachen oder Personen zu haften.
Wenn Du allerdings an einem Auto verbeiläufst und die Tür beschädigst, ist Deine Privathaftpflichtversicherung zuständig. In dem o. g. Fall, bei dem Du die Tür des Nachbarautos beschädigt hast, ist es ein Grenzfall. Wenn der Fahrer nicht dabei war, dass Auto rechtmäßig geparkt hat und nur durch Dein Zutun die Tür in das Nachbarauto geschlagen ist, könnte es auch ein Fall für Deine Privathaftpflicht sein. So wie in Deinem Fall geschehen und abgerechnet.
Obwohl es Sondersituationen gibt. Wenn dir beim Öffnen der Beifahrerseite passiert, dass Du mit der Wagentür den Staub an der Tür des Nachbarfahrzeugs entfernst, oder nur eine Mini-Beule eindrückst, ist zu überlegen, ob Du nicht den Schaden selbst bezahlst, damit Du Deinen Schadenfreiheitsrabatt behältst.
Dann hast Du noch eine Hausratversicherung bei der Gesellschaft. Die Versicherungsleistungen bei Hausratversicherungen sind sehr umstritten und aus meiner Sicht ein Ärgernis für sich. Diese AGB beschäftigen schon seit Jahren die deutschen Gerichte über Gebühr. Bei dieser Versicherung ist es ein Muss, die AGB zu lesen, damit man überhaupt weiß, was versichert ist. Ich erinnere an alte und neue Abschlüsse. Während vor ewigen Zeiten der Diebstahl des eigenen Fahrrads noch mit drin war, muss man ihn heute gegen hohe Gebühr extra versichern.
Zu Deinem Geburtstag: Du hast eigentlich dreifachen Grund zu feiern. Erstens bist Du mit der genannten Medikation anfallsfrei. Ich freue mich mit dir. Zweitens hattest Du Geburtstag und drittens hattest Du in diesem Jahr eine Schnappszahl. Du bist übrigens am ersten Dienstag in einem März geboren. Ich wünsche dir weiterhin Anfallsfreiheit und hoffe, dass du gesund und munter bleibst.
Liebe Grüße
Anton
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10.04.2010, 14:09
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- versicherung - Mondenkind, 12.04.2010, 15:55
- versicherung - kati81, 13.04.2010, 00:10
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