50% Behinderung

Geli, Sunday, 20.06.2010, 12:55 (vor 5905 Tagen) @ Sassi

Dein Arbeitgeber sollte es wissen, dann hast du einen höheren Kündigungsschutz. Dann müssen sie das mit dem Versorgungsamt vorher abklären ob sie das dürfen.


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