Gleichstellung mit einem GdB von 50%
Hallo
Habe nun endlich das richtige Amt für die Gleichstellung zu einem Behinderten mit 50% gefunden.
Den merke ARGE ist nicht gleich Arbeitsargentur
.
Aber nun zu meiner Frage:
Habe meinem Arbeitsgeber noch nicht gesagt das ich einen GdB von 40% habe.
Möchte ja nicht raus fliegen, da ja der Kündigungsschutz erst ab 50% greift.
Nun möchte das Amt aber wenn der Antrag wieder ausgefüllt bei ihnen ist, meinen Arbeitgeber Fragen stellen.
Muß ich nun um meinen Job bangen?
Kann mein Arbeitgeber mich dann raus werfen?
Euer fragende
Tom
------------------------------------------------
Träume nicht dein Leben, lebe Deinen Traum!
gesamter Thread:
- Gleichstellung mit einem GdB von 50% -
Tom vom Berg,
04.07.2010, 22:01
- Gleichstellung mit einem GdB von 50% -
anonym,
05.07.2010, 22:16
- Gleichstellung mit einem GdB von 50% -
Tom vom Berg,
05.07.2010, 23:01
- Gleichstellung mit einem GdB von 50% -
Mondenkind,
05.07.2010, 23:25
- Gleichstellung mit einem GdB von 50% -
Tom vom Berg,
16.07.2010, 15:28
- Gleichstellung mit einem GdB von 50% - Mondenkind, 17.07.2010, 12:19
- Gleichstellung mit einem GdB von 50% -
Tom vom Berg,
16.07.2010, 15:28
- Gleichstellung mit einem GdB von 50% -
Mondenkind,
05.07.2010, 23:25
- Gleichstellung mit einem GdB von 50% -
Tom vom Berg,
05.07.2010, 23:01
- Gleichstellung mit einem GdB von 50% -
anonym,
05.07.2010, 22:16