Arbeit finden mit Epi
hallo,
ach schnick-schnack !
das muß man doch nicht erzählen !
und das man sich keine arbeit nimmt wo man in laufende maschinen fallen könnte oder babies fallen läßt ist ja klar.
was kann denn geschehen vor einem computer ?
ich bin bald fertig mit meinem studium und ich habe nicht vor irgendjemandem zu sagen das ich alle jubeljahre mal umkippe *holzklopf *.
Wem muss ich meine Epilepsie offenbaren?
Viele Epilepsiekranke sind unsicher, ob sie ihre Krankheit dem Arbeitgeber mitteilen müssen. Sollte die Erkrankung im Bewerbungsschreiben angegeben werden oder erst im Vorstellungsgespräch? Nicht zu Unrecht besteht die Befürchtung, allein die Erwähnung der Krankheit könne zur Ablehnung führen, oder der Arbeitgeber könne das Arbeitsverhältnis auflösen.
Sie haben noch Anfälle
werden Sie im Einstellungsfragebogen oder beim Einstellungsgespräch direkt nach Krankheiten gefragt, müssen Sie die Epilepsie nur dann offenbaren, wenn trotz medikamentöser Behandlung die Anfälle die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit erheblich beeinträchtigen, z. B. durch Fremd-/Selbstgefährdung, mögliche finanzielle Verluste durch Fehlprogrammierungen usw.
Anfälle, die ohne Auswirkungen auf die vorgesehene Tätigkeit sind, müssen im Vorstellungsgespräch oder im Personalfragebogen nicht angegeben werden. Zur groben Orientierung können Sie folgende Regel heranziehen: Die Gefährdung am Arbeitsplatz darf nicht größer sein als in der häuslichen Umgebung.
Sie sind anfallsfrei
Die Epilepsie muss nicht angegeben werden, wenn langfristig Anfallsfreiheit besteht. Was bedeutet "langfristige Anfallsfreiheit". Hier können Sie sich an die Regelungen halten, die auch für die Beurteilung der Fahrtauglichkeit gelten. Danach brauchen Sie Ihre Epilepsie in der Regel nicht anzugeben:
- bei einfach fokalen Anfällen, die keine Bewusstseinsstörung und keine motorische, sensorische oder kognitive Behinderung zur Folge haben und bei denen keine Ausdehnung der Anfallssymptomatik und kein Übergang zu komplex-fokalen oder generalisierten Anfällen gegeben ist;
- bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen nach mindestens dreijähriger Beobachtungszeit;
- wenn die Anfälle strikt an bestimmte Bedingungen geknüpft sind - wie z. B. an Schlafentzug, Alkoholkonsum oder akute Erkrankung (z. B. Fieber) und diese Bedingungen nicht mehr bestehen, so dass Anfälle am Arbeitsplatz sehr unwahrscheinlich sind;
- nach zweijähriger Anfallsfreiheit.
In solchen Fällen ist das Gefährdungsrisiko in der Regel so gering, dass man nicht von einer fehlenden Eignung für die meisten Tätigkeiten sprechen kann.
Allerdings gibt es Ausnahmen bei besonders gefährlichen Tätigkeiten. Wenn Sie sich zum Beispiel als LKW-Fahrer, Kranführer, Gerüstbauer oder für eine andere ähnliche Tätigkeit bewerben, müssen Sie bereits fünf Jahre ohne Medikamente anfallsfrei sein.
Der Arbeitgeber fragt nicht nach Krankheiten
Auch wenn der Arbeitgeber nicht nach Krankheiten fragt, müssen Sie die Epilepsie angeben, wenn vorauszusehen ist, dass die Ausübung der in Aussicht gestellten Tätigkeit wegen der Epilepsie erheblich eingeschränkt oder gar unmöglich ist. Sie müssen dem Arbeitgeber aber nur solche Krankheitsinformationen geben, die im Hinblick auf die ausgeübten Tätigkeiten bedeutsam sind.
Auch sollten Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Krankheit informieren, falls die Anfälle, die Nebenwirkungen der Medikamente oder andere im Zusammenhang mit der Epilepsie auftretenden Störungen (z. B. ausgeprägte Gedächtnis- oder Konzentrationsstörungen) die Arbeitsleistung und das Unfallrisiko erheblich beeinflussen.
also ich fühl mich in deutschland echt wohl und es ist meine heimat und alles - aber durch das euthanasieprogramm bin ich heute noch vorsichtig !
bleibt cool und lasst euch nicht unterbuttern von den " doofen gesunden "
( war nurn witz :o)
dorle
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Giftprinzessin,
08.08.2010, 09:31
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blume,
08.08.2010, 11:08
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Giftprinzessin,
08.08.2010, 11:15
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Giftprinzessin,
08.08.2010, 11:15
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axel,
08.08.2010, 12:10
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- Arbeit finden mit Epi - Tom vom Berg, 09.08.2010, 16:09
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Sassi,
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11.08.2010, 22:42
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14.08.2010, 08:28
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14.08.2010, 15:09
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14.08.2010, 11:16
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