Arbeit finden mit Epi

Mondenkind, Friday, 10.09.2010, 09:05 (vor 5822 Tagen) @ robbyandvio

Hallo robby,

ich habe gestern einen newsletter von Informationszentrum Epilepsie (ize) bekommen und an dich gedacht.

Ein Thema war:
Vorstellung eines Arbeitseinsatzes des Netzwerkes Arbeit und Epilepsie( NEA)

Das Informationszentrum Epilepsie bat um einen Fall aus der Praxis, worin beschrieben wird, wie ein Arbeitnehmer in seinem Beruf mit seiner persönlichen Anfallsform umgehen kann. Hier die Antwort des neu aufgebauten Netzwerkes:

Risikoberuf Schreiner?
Das Netzwerk Epilepsie und Arbeit berät bei Gefahren am Arbeitsplatz.

Das Netzwerk Epilepsie und Arbeit (NEA) begleitet seit März 2010 epilepsiekranke Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber sowie beteiligte Fachleute, behandelnde Neurologen oder Betriebsärzte bei epilepsiebedingten Problemen am Arbeitsplatz. Dadurch können etwa 70 % aller auf Grund der Epilepsie von Kündigung bedrohten Arbeitsverhältnisse erhalten werden.

So auch der Arbeitsplatz eines ausgelernten Schreiners. Der anfallskranke Schreiner wird nach einer günstig verlaufenden myoklonischen Epilepsie des Jugendalters im Erwachsenenalter wegen nächtlicher Grand mal-Anfälle wieder neurologisch behandelt. Bei einem einmaligen Grand mal-Anfall im Betrieb stürzt der Klient schwer und zieht sich ein Schädel-Hirn-Trauma zu. Wegen berufsbedingten Risiken im Umgang mit Kreissäge und Hobelmaschine wird der Betroffene zunächst krankgeschrieben. Die Schreinerei möchte den jungen Mann trotz seiner Epilepsie weiterhin beschäftigen, ist sich aber unsicher, ob die möglichen Verletzungsrisiken dies erlauben.

Der Neurologe und der epilepsiekranke Schreiner wenden sich daraufhin an das Netzwerk Epilepsie und Arbeit. Die Themen sind u. a. die berufliche Zukunft als Schreiner. NEA organisiert eine Arbeitsplatzbegehung mit dem zuständigen Betriebsarzt, dem technischen Berater vom Integrationsamt, dem Betriebsleiter und dem epilepsiekranken Mitarbeiter. Dabei zeigt sich, dass Arbeiten an Kreissäge und Hobelmaschine arbeitsmedizinisch vertreten werden können. Denn die hohe Maschinensicherheit der modern ausgestatteten Schreinerei lässt auch bei einem möglichen Grand mal-Anfall kein erhöhtes Gefahrenrisiko erkennen, so die Maschinen ordnungsgemäß bedient werden. Auf Grundlage der berufsgenossenschaftlichen Empfehlungen für Personen mit Epilepsie (BGI 585) wird vom Betriebsarzt festgestellt, dass der epilepsiekranke Schreiner wegen der als "gering" einzuschätzenden Verletzungsrisiken in der "Mehrzahl der Arbeitsplätze" eingesetzt werden kann. Um Unsicherheiten bei den Kollegen des epilepsiekranken Mitarbeiters abzubauen, informiert NEA über Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Anfällen.

Der Verlauf dieses Beratungsprozesses zeigt exemplarisch die Arbeit eines NEA-Fachteams, die durch ihr Detailwissen zum Thema Epilepsie und Arbeit und die enge Vernetzung der einzelnen Fachdisziplinen Arbeitgeber als auch epilepsiekranke Arbeitnehmer optimal begleiten können. Die ersten Fachteams des Netzwerks Epilepsie und Arbeit werden gerade in Bayern aufgebaut. Ab Herbst 2011 werden Fachteams im gesamten Bundesgebiet entwickelt.

Kontakt: Netzwerk Epilepsie und Arbeit, Seidlstr. 4, 80335 München, 089/53 88 66 30, epilepsie-arbeit@im-muenchen.de

Falls du in Bayern wohnst, melde ich doch einfach mal denen - und selbst wenn du in einem anderen Bundesland wohnst, kann das ggf. nicht schaden - anrufen kostet (fast) nichts.

Hier noch ein Link, wo es kurz erklärt wird.

Viele liebe Grüße
Mondenkind

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"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)


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