Epilepsie verschweigen bei neuer Bewerbung

Keppra, Monday, 30.08.2010, 13:00 (vor 5832 Tagen) @ Keppra

Ich werde es nicht angeben, notfalls haftet die Berufsgenossenschaft nicht
aber was soll passieren wenn ich eine sitzende Tätigkeit mache??

DIe wo es angebenen sind doch meistens arbeitslos!


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