Zuzahlung
Heute habe ich meine Medi`s in der Apotheke holen wollen. Ich dachte, mich trifft der Schlag, sollte plötzlich 14 € zuzahlen! Und das bei einer Dosis von 1200 mg täglich. Mein Entsetzen wurde wahrgenommen und siehe da, die Apothekerin hat sich bemüht und ein Medi, ebenfalls Lamo ausfindig gemacht.Hier mußte ich nur 10€ dazuzahlen!
Na ja, wenn sich deine Apothekerin noch etwas mehr bemüht hätte, hätte sie auch eine große Anzahl an Lamotrigin Präparaten diverser Generika Unternehmen finden können, bei denen überhaupt keine Zuzahlung zu leisten ist.
Generell ist es allerdings so, dass die Deutsche Gesellschaft für Epileptologie bei bestehender Anfalls-und Nebenwirkungsfreiheit einen Präparatwechsel nicht unbedingt empfiehlt, da das bei manchen Leuten Probleme machen kann (nicht muss!)
Wenn du in der Hinsicht keine Probleme hast, umso besser.
Chronisch kranke Menschen ,die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, erhalten von ihrer Krankenkasse auf Antrag einen Befreiungsausweis, wenn sie nachweisen können, 1 % ihres Bruttoeinkommens für Zuzahlungen verwendet zu haben.
Als Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt gelten neben den Einnahmen des jeweiligen Versicherten auch die Einnahmen anderer im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Im Regelfall sind dies der Ehegatte sowie die familienversicherten Kinder.
Zuzahlungen also in der Apotheke immer quittieren lassen. Praxisgebühren gelten auch als Zuzahlung,Zuahlungen bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus ebenso, auch diese Quittungen also sammeln. Am besten die Krankenkasse anrufen.
Es besteht auch in der Regel die Möglichkeit am Anfang des Jahres den Betrag der persönlichen Belastungsgrenze an die Krankenkasse zu überweisen und dafür dann sofort den Befreiungsausweis zu erhalten.
MFG
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