Neue Prüfung wegen Fahren

Musica, Saturday, 14.01.2012, 16:56 (vor 5330 Tagen)

Hallo, muß man den Füherersschein
irgendwo abgeben wenn man nicht oder nicht mehr fahren darf?
Oder wird er entwertet?
Oder irgendwo registriert, daß derjenige keine Fahrerlaubnis hat?Wer spricht das Fahrverbot offiziell aus?
Wer erteilt es nach den gebräuchlichen 2 Jahren Anfallsfreitheit aufs Neue?
Muß man irgendeine Prüfung ablegen? Beim TÜV??
Was, wenn der Arzt gar nicht weiß, daß man irgendwann einen Anfall hatte? Man könnte ja nach 2 Jahren sagen, daß nichts war. Ist zwar verantwortungslos aber möglich.

Ich habe ein Gutachten wo steht, daß ich auf das Fahren "hingewiesen" wurde, es mir aber nicht wörtlich erteilt wurde.
Ich bin fast anfallsfrei, seit über einem Jahr gar nicht, davor ca. 1 x im Jahr,- Schläfenlappenepi.

Ich habe meinen Arzt gefragt, der meinte 2 Jahre, glaube, er wollte mich abfertigen weil er in Eile schien, meine aber es sei sehr kompliziert. Ich soll es lieber lassen, wenn man einsteigt wird man nervös und dann passiert erst recht etwas.
Die Versicherungen zahlen nicht. Woher wollen sie wissen, daß ein Epi am Steuer saß?
Muß man die Medikamente, die man nimmt angeben?
Und wenn der Unfall gar nicht durch die Epi verursacht wurde?
Diese Fragen beschäftigen mich ohne Ende. Sorry für den Roman!
Liebe Grüße ,Musica


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