einstellungsgespräch

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Saturday, 21.01.2012, 10:26 (vor 5323 Tagen) @ kaffeekanne

Ein Arbeitgeber darf meines Wissensstandes dann nach einer Krankheit fragen, auf die direkt Wahrheitsgemäß oder durch ein ärztliches Attest geantwortet werden muss, wenn sie den potentiellen/derzeitigen Arbeitnehmer bei der Ausübung seiner Arbeit über das normale Maß hinaus gefährden würde bzw. eine Gefährdung über das normale Maß für andere Menschen während dessen Arbeit darstellen würde.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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