Krampfanfall Kündigungsgrund?
Solange die Krankheit in Deiner Arbeit weder Dich, noch sonst jemanden, über das normale Maß hinaus gefährdet hat, wäre selbst das Verschweigen einer Epilepsie - das Lügen, keine Epilepsie zu haben - kein Kündigungsgrund. Da gab's die Tage einen Zeitungsartikel dazu, der hier gepostet wurde.
Zusätzlich hast Du einen großen Vorteil durch Deine ca. 11-jährige Firmenzugehörigkeit.
Wenn Du so lange ohne Anfall während der Arbeit warst, muss davon ausgegangen werden können, dass, so Deine Tätigkeit nicht unter den oben genannten Bereich fällt, nicht davon auszugehen war, dass Du dort je einen Anfall hättest, also auch keine Notwendigkeit bestand, Deinen Arbeitgeber in letzter Zeit zu informieren.
Gibt es bei Euch denn einen Betriebsrat? Das wäre ein guter Ansprechpartner dafür. Kündigungen ohne dem sein Einverständnis sind in solchen Situationen für den Arbeitgeber nur schwer durchzusetzen.
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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil
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Andre,
22.01.2012, 18:58
- Krampfanfall Kündigungsgrund? -
Gittala,
22.01.2012, 19:02
- Krampfanfall Kündigungsgrund? - Andre, 23.01.2012, 14:58
- Krampfanfall Kündigungsgrund? - web, 22.01.2012, 19:04
- Krampfanfall Kündigungsgrund? - huge88, 22.01.2012, 19:20
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Zymet,
22.01.2012, 23:26
- Krampfanfall Kündigungsgrund? - Andre, 23.01.2012, 15:06
- Krampfanfall Kündigungsgrund? -
Gittala,
22.01.2012, 19:02