Arbeit finden mit Epilepsie
Hallo Sandytimmy,
meines Wissens ist das richtig, was dir da der Mitarbeiter des Jobcenters gesagt hat.
Du musst den Schwerbehindertenausweis nicht angeben, aber du kannst ihn nicht, wenn du ihn dann brauchst (z.B. weil eine Kündigung ansteht) deinem AG vorzeigen, getreu dem Motto "Ätsch bätsch, ich hab einen Schwerbehindertenausweis, klär das mal mit dem Integrationsamt ob du mich kündigen darfst".
Ebenso gilt das, wenn du dem Arbeitgeber den Ausweis erst nach Vertragsabschluss deinen Ausweis zeigst.
Ich weiß allerdings wie das wäre wenn sich deine Erkrankung verschlechtert und du deshalb deinen AG (gerne) deinen Schwerbehindertenausweis vorlegen willst.
Liebe Grüße
Mondenkind
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"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)
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dhhnel,
14.02.2012, 01:03
- Arbeit finden mit Epilepsie - Green, 14.02.2012, 06:56
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huge88,
14.02.2012, 09:48
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sandytimmy,
14.02.2012, 16:36
- Arbeit finden mit Epilepsie - dhhnel, 15.02.2012, 01:39
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sandytimmy,
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