Wohnungsbrand durch Anfall

baerli, Wednesday, 16.05.2012, 14:31 (vor 5206 Tagen) @ Jack

Hallo
also, wenn ich das so lese bin ich gleich auf 180
wer oder was bildet sich da die Gebäudeverwaltung ( oder besserer Hausmeister ) da ein ?
weil das saubermachen lästig ist, oder was. dafür bekommen die ja ihr geld.
die verwaltung ist keinesfalls der eigentümer.
etwas nach dem bauchgefühl zu entscheiden, heisst nicht dass das ok ist, schon gar nicht in deinem fall.

frage beim nächsten mal denjenigen der dich so anspricht, egal ob hausmeister, verwalter oder die, die was, oder meinen was sagen zu haben, wahrscheinlich sind es auch die mit dem bauchgefühl, einfach nur :
---- auf welche gesetzliche grundlage sie sich mit ihrer forderung berufen. ---

wirst sehen = soo klein mit hut

mach ich im Betrieb genau so. Es treten mir manchmal Kunden mit einer, menschlich durchaus nachvollziehbarem Forderung, entgegen.
wenn ich sie dann jedoch frage, auf welche gesetzl. grundlage sie sich dabei berufen, kommt immer nur ein ääh, ja aber, stottern usw. raus.
also : bauchgefühl - ja, aber rechtliche lage - sorry, von nix ne ahnung

so gehts nun wirklich nicht. wenn ich so was will, muss ich auch benennen können.
mach dich also nicht verrückt


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