Gutachetrrichtlinien oder Rechte für Epi Patienten
Hi!
Wenn Du die Gutachterrichtlinie wissen willst, kannst Du Deinen Betriebsarzt fragen. Der muss Dir diese auf Nachfrage eigentlich nennen können, wenn er für Deinen Arbeitgeber ein Gutachten anfertigt.
Ich kenn zwar nicht die genauen Gutachterrichtlinien, aber die sind sehr streng und darauf ausgelegt, im begründeten Zweifelsfall jemanden eher nicht eine Waffe in die Hand zu geben, weil die Situationen, in denen diese verwendeten werden, tendenziell eher zu denen gehören, welche einen Anfall auslösen können.
Eine Hirnhautentzündung, bei dem z.B. Narbengewebe zurückbleiben kann und während der jemand einen Krampfanfall hatte, erhöhen zumindest das Risiko doch signifikant.
Die Sache sähe vielleicht für Dich ganz anders aus, wenn Du vom Keppra ausgeschlichen werden würdest und so ein- oder zwei Jahre lang anfallsfrei bleiben würdest.
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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil
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Arno,
23.05.2012, 15:38
- Gutachetrrichtlinien oder Rechte für Epi Patienten - Tom vom Berg, 23.05.2012, 16:30
- Gutachetrrichtlinien oder Rechte für Epi Patienten - huge88, 23.05.2012, 18:14
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beatmeup,
24.05.2012, 04:19
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beatmeup,
26.05.2012, 03:27
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Arno,
26.05.2012, 06:42
- Gutachetrrichtlinien oder Rechte für Epi Patienten - beatmeup, 31.05.2012, 00:48
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Arno,
26.05.2012, 06:42
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beatmeup,
26.05.2012, 03:27