Gutachetrrichtlinien oder Rechte für Epi Patienten

beatmeup, Thursday, 31.05.2012, 00:48 (vor 5191 Tagen) @ Arno

die Hirnentzündung war schon fast wieder weg...

dann besteht doch immernoch der erstfall, provoziert ausgelöst, da die krankheit nicht auskuriert war.
ICH würde auf jeden fall noch paar wochen warten, bis die entzündung verschwunden ist und dann erneute eegs anfordern bzw 24h eeg bevor ich lebenslang abgestempelt würde.

gängige praxis ist, dass der erste anfall egal ist, weil es vorkommen kann, aber ein weiterer ein zeichen für epilepsie ist. das trifft doch nicht zu, wenn die krankheit noch besteht.


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