gegen konzentrationsprobleme

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Saturday, 23.06.2012, 11:59 (vor 5168 Tagen) @ sandytimmy

Sorry, wenn das jetzt vielleicht falsch klingt, mir fällt nur keine bessere Formulierung ein:
Hast Du in der letzten Zeit keine Nachrichten geschaut oder Zeitung gelesen? Da ist einer, der trotz nicht ausreichend gegebener Anfallsfreiheit einen Anfall am Steuer gehabt hatte, in eine Gruppe gerast war, verurteilt worden zu einer Freiheitsstrafe von über drei Jahren(gab sogar hier einen Thread dazu).

Grundsätzlich muss man unterscheiden, zwischen einem ärztlichen Fahrverbot und dem tatsächlichen Entzug des Führerscheins(denn dazu muss man sich fast schon so unvernünftig verhalten, wie der Kerl, der neulich verurteilt wurde).
Du musst, damit ein ärztliches Fahrverbot aufgehoben werden kann, mindestens eine gewisse Zeit lang unter gleichbleibender und stabiler Medikamentation anfallsfrei sein bzw. bei Personen, die ausschließlich schlafgebundene Anfälle bekommen, muss durch eine entsprechende Beobachtungsphase auch möglichst sicher gestellt werden, dass diese nicht tagsüber auftreten.

Ein ärztliches Fahrverbot muss streng genommen nicht einmal explizit ausgesprochen werden, damit es inhaltlich greift. Grundsätzlich gilt nämlich bei uns auch, dass der Führer eines Kraftfahrzeuges in der Pflicht ist, sich darüber zu informieren, ob sein Gesundheitszustand es ihm erlaubt, ein KFZ zu bedienen. Tut er dies trotz einer ihm bekannten Erkrankung nicht oder bedient er ein KFZ wider besseren Wissens trotzdem, handelt er mindestens fahrlässig, in unserem Fall wohl sogar grob fahrlässig, was bedeutet, dass, wenn etwas passiert, die Versicherungen ihn Regress nehmen können. Aber das wäre angesichts der Schuldgefühle, wenn man jemanden verletzt oder tötet, wohl noch das kleinste Übel.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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