gegen konzentrationsprobleme

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Sunday, 24.06.2012, 11:45 (vor 5167 Tagen) @ sandytimmy

Ah - ich glaub, ich versteh jetzt besser, was Du meinst. Dem Straßenverkehrsamt oder so musst Du meines Wissens nach - so lange Du keine offiziellen Auflagen dahingehend haben solltest - von den Anfällen nix erzählen, wenn Du den Führerschein erst einmal erworben hast.

Aber auch wenn man wegen Anfallsfreiheit herunterdosiert und dann wieder einen Anfall hat, gelten meines Kenntnisstandes nach die selben Richtlinien wie sonst, auch wenn man danach wieder aufdosiert.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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