Aufhebung von Einschränkungen in der Arbeit - Frage

kernerin ⌂, Stuttgart, Monday, 23.07.2012, 12:53 (vor 5138 Tagen) @ Paula

Es wird bestimmt wie beim Führerschein sein. Da zählt auch nur die Anfallsfreie Zeit zwischen dem letzten Anfall bis heute. Ist ein Anfall zwischendrin, wird von vorne wieder gezählt. Während beim Führerschein, reicht seit 2009 eine anfallsfreie Zeit von einem Jahr. Wie es bei Maschinen ist, weis ich nicht. Während die anfallsfreie Zeit davor, zählt gewiss nicht dazu.


gesamter Thread: