Aufhebung von Einschränkungen in der Arbeit - Frage
Hallo Kernerin,
Während beim Führerschein, reicht seit 2009 eine anfallsfreie Zeit von einem Jahr.
das ist nur halbrichtig. Das gilt, wenn du gar keine Anfälle mehr hast. Hast du aber Anfälle ausschließlich aus dem Schlaf heraus, wie es bei Paulas Neffe der Fall ist, gelten drei Jahre.
Lieben Gruß
Mondenkind
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"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)
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Paula,
20.07.2012, 18:39
- Aufhebung von Einschränkungen in der Arbeit - Frage - Hape, 20.07.2012, 19:08
- Aufhebung von Einschränkungen in der Arbeit - Frage - Mondenkind, 20.07.2012, 22:05
- Aufhebung von Einschränkungen in der Arbeit - Frage - huge88, 21.07.2012, 10:06
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kernerin,
23.07.2012, 12:53
- Aufhebung von Einschränkungen in der Arbeit - Frage - Mondenkind, 23.07.2012, 13:34