Als Koch weiter Arbeiten mit Epilepsie

Tablettenschlucker, Freiburg, Tuesday, 28.08.2012, 12:21 (vor 5102 Tagen) @ Kuschelkatze

Hallo Kuschelkatze,

vor so einer beruflichen Reha stehe ich gerade. Und das ist unschön beschrieben, fanden die vom Amt das heißt heute "Maßnahme zur beruflichen Wiedereingliederung", das andere war besser auszusprechen :-P.
Zuständig dafür sind entweder das Arbeitsamt (´Tschuldigung, die Agentur für Arbeit) oder die Deutsche Rentenversicherung. Einfach bei einem von beiden Unterlagen einreichen bzw. Antrag stellen. Das wird dann geprüft, entschieden wer zuständig ist (AA oder DRV) und dann wird entschieden welchen Kurs du machen musst oder was die richtige Hilfe für dich wäre.

Grüßle
Lukas


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