Rechtliche Frage für... danach
Hallo,
mache mir seit einer Weile Gedanken über meine Hinterlassenschaft. Ja, ich habe es nicht eilig
aber man kann nie wissen. Früher hätte ich mich auf die gleichmäßige Teilung verlassen, seit kurzem (und eben der bekannten Epilepsie) habe ich Grund es anders zu regeln, auch was eventuelle Pflege und Vormundschaft (
!! ) bedeuten würden.
Habe mit Freunden darüber gesprochen. Es würde reichen (zumindest bei uns), wenn ich ein handgeschriebenes Testament mit meiner Unterschrift und von mind. zwei Zeugen hinterlassne würde - mehrere Kopien verteilt - . Ich würde es auch in den zwei Sprachen verfassen, damit jeder Zweifel aus dem Weg geräumt ist.
Dann komme ich an mein jetziges Problem. Bei uns wird geschrieben "Je, soussignée ... (Vorname, Name, Geburtsdatum), sain de corps et d'esprit..." also "Ich unterzeichnende... im Besitz meines vollen Geistes" (oder wie es offiziell heißt). Wäre einfach...
Aber wenn jemand es anfechten will??? Kann die Tatsache, daß ich an Epilepsie leide, alles zunichte machen?? Oder wird akzeptiert, daß die Zeugen in der Zeit ihrer Unterschrift und vorheriger Lesung ("Lu et approuvé") über meinen Geisteszustand zuverlässig urteilen können? Sollte ich mich in der Zeit der Unterschrift vom Neurologe als "clean" attestieren lassen?
Ich will doch dafür sorgen, daß das "Schiff in der Flasche" - ein Geschenk an meinem Großvater am Ende seines Arbeitslebens - in die richtigen Hände gelangt und nicht per eBay verramscht wird. Und last not least, daß man sich liebevoll um meine verwaisten Katzen kümmert!
Weiß jemand Bescheid? Gelten wir als Epileptiker als nicht mündig, vertragsfähig oder wie es im Amtsdeutsch heißt?
Das Schiff kann ich doch nicht jetzt bereits verschenken und mich von den Katzen trennen?? Sniff
mezeg
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mezeg,
05.09.2012, 10:36
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huge88,
05.09.2012, 13:27
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mezeg,
05.09.2012, 20:23
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Musica,
05.09.2012, 21:21
- Rechtliche Frage für... danach - mezeg, 06.09.2012, 12:26
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