GdB erhöhung wegen schlechtem gedächtnis?

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Friday, 21.09.2012, 08:42 (vor 5078 Tagen) @ baerli3333

Gib da bloß nicht klein bei, wenn Du einen Anspruch hättest. Es gibt da gewisse Richtlinien(siehe Punkt 4):
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Epilepsie---Schwerbehinderung-561.html

Was ich bei mir als sehr Hilfreich empfand war, dass ich meinen Antrag rein schriftlich gemacht habe(damit ich nicht am Ende dort zu gesund wirke) und mit Hilfe von einer Beratungsstelle einige Passagen und eine zusätzliche Anlage mit Dingen, für die kein Platz im Formular vorgesehen war, ausformuliert habe. Dann ist das Ganze auch auf Verwaltungsdeutsch für die Sachbearbeiter verständlich.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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