Fahrverbot - Fahrdienst über dt. Rentenversicherung

1_amira, MH, Wednesday, 09.01.2013, 16:10 (vor 4968 Tagen) @ 1_amira

Hallo zusammen, Hallo Andreas,
Das was du ansprichst kenne ich auch nur vom Schwerbehindertenausweis und dann auch nur wen das Kennzeichen G bewilligt ist.
Mein Mann hat nur 50% bewilligt bekommen da eine Beeinträchtigung bei ihm nicht vorliegt. Anfälle bislang nur nachts und nicht tagsüber.
Den Zuschuss den ich meine gibt es nur für das arbeitende Volk bei der DT. Rentenversicherung, damit diese trotz Krankheit weiterhin ihrer Arbeit nachgehen können.
LG 1_amira;-)


gesamter Thread: