Betreuung Kind mit Epilepsie

ronder, Tuesday, 29.01.2013, 19:16 (vor 4947 Tagen)

Unser Kind soll im September eingeschult werden. Nachmittags soll unser Kind in ein Freizeitheim / Hort gehen. Der Leiter möchte unser Kind nicht aufnehmen, weil er bei einem Anfall rechtlich belangt werden kann, wenn unserem Kind etwas passiert. Wie sieht hier die Rechtslage aus und wo können wir uns weiter informieren? Viele Grüße


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