Betreuung Kind mit Epilepsie
Hallo ronder,
beim durchgehen meines eben gesetzten Links (Epilepsie Lehrerpaket) stieß ich auf folgendes:
5.1 Wie steht es um Aufsichtspflicht und Haftung?
...
Grundsätzlich gilt, dass Lehrkräfte oder Begleitpersonen für Verletzungen oder Schäden, die dem Kind mit einer Epilepsie oder durch dieses Kind entstanden sind, nur dann haften, wenn der Schaden vorhersehbar war und wenn sie vorsätzlich und grob fahrlässig gehandelt haben. Weil Anfälle in der Regel aber nicht vorhersehbar sind, können Lehr- und Aufsichtspersonen auch nicht dafür haftbar gemacht werden.
Und ich denke der Abschnitt
4.2 Dem epilepsiekranken Kind gerecht werden - in Schule und Unterricht
könnte auch noch interessant sein für euch.
Ich wünsche euch alles Gute und drücke euch die Daumen, dass alles so klappt, wie ihr euch das vorstellt!
Lieben Gruß
Mondenkind
--
"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)
gesamter Thread:
- Betreuung Kind mit Epilepsie -
ronder,
29.01.2013, 19:16
- Betreuung Kind mit Epilepsie -
huge88,
29.01.2013, 20:26
- Nichtaufnahme von Kind mit Epilepsie im Hort/Freizeitheim -
ronder,
30.01.2013, 20:15
- Nichtaufnahme von Kind mit Epilepsie im Hort/Freizeitheim - jess87, 30.01.2013, 20:17
- Nichtaufnahme von Kind mit Epilepsie im Hort/Freizeitheim -
ronder,
30.01.2013, 20:15
- Betreuung Kind mit Epilepsie - Musica, 30.01.2013, 20:59
- Betreuung Kind mit Epilepsie - Mondenkind, 01.02.2013, 00:07
- Betreuung Kind mit Epilepsie -
huge88,
29.01.2013, 20:26