Habe mich geoutet

Marathon, LK Weilheim-Schongau, Saturday, 29.06.2013, 09:22 (vor 4797 Tagen) @ huge88

Richtig. Das einzige was er verlangen kann (falls ich mich jetzt nicht täusche) ist ein Weg zum Betriebsarzt. Jedoch unterliegt dieser (wie alle anderen Ärzte auch) der Schweigepflicht. Ausser du entbindest ihn schriftlich davon.

Wenn du einen Bürojob hast, sehe ich erst recht keine Notwendigkeit darin, das dein AG da etwas schriftliches fordert.VERLANGEN kann dein er da gar nichts. Sollte er das dennoch (denken), bitte ihn um eine (seriöse) Begründung. Selbst dann ist es immer noch Deine Entscheidung ob du der Aufforderung nachkommst. Ein Nachteil darf dir nicht entstehen, solltest du es verweigern. Ansonsten würde ich mich mal an den Betriebsrat wenden (sofern vorhanden).

Ich arbeite im Baumarkt. Die Hubameise, steigen auf hohe Leitern, Gabelstapler oder Plattensäge gehören zu meinem Alltag. Der Betriebsarzt verbot mir zwar für 6 Monate diese Dinge zu tun, meinen AG habe ich darüber informiert (das mir keiner Arbeitsverweigerung unterstellen kann). Jedoch reichte ihm die mündliche Info. Etwas schriftliches hat er nicht mal angesprochen.

LG
Marathon


gesamter Thread: