Habe mich geoutet

mikewi, München, Saturday, 29.06.2013, 15:11 (vor 4796 Tagen) @ Keppra
bearbeitet von mikewi, Saturday, 29.06.2013, 15:15

Grundsätzlich musst der Arbeitgeber über Krankheiten nur dann informiert werden, wenn diese die Ausübung deiner Arbeit so stark beeinträchtigen würden, dass du diese nicht nicht mehr ausüben dürftest. Bzw. wenn du dich oder andere dadurch gefährden würdest. Mit schriftlichen Sachen wäre ich selbst vorsichtig!
Wie heißt es so schön "Alles was Sie jetzt sagen kann vor Gericht gegen Sie verwendet werden" ;-)

Wenn die Personalabteilung es schriftlich haben will soll sie es doch erst mal selbst schriftlich begründen warum. Und dann ein betriebsärztliches Gutachten anfordern. ;-)
Da wird dann nämlich drin stehen, dass es keinerlei Einwände gibt, einen "sitzenden Bürojob" trotz Epi auszuüben. :-)

Gruß
Mikewi

Hallo, ich habe mitgeteilt dass es mal zu einem Anfall kam.

Geburt meines Kindes und danach zuhause einen Anfall und dann im Krankenhaus
kam es zu einem 5 min. Anfall.

Ich habe einen sitzenden Bürojob, Tipse und Telefonkontakt.

Ag will es für die Personalabteilung schriftlich haben?


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