steuervorteile mit GdB 70

Upps, Saturday, 13.07.2013, 22:45 (vor 4782 Tagen) @ sandytimmy

Lohn/Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, somit reichts wenn du dein Freibetrag
beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machst. Heißt, du bekommst die Lohnsteuer, die du zu-viel gezahlt hast, erstattet.

Wenn Du dir den Freibetrag auf der "Karte" eintragen lässt so bekommst du monatlich
Netto mehr raus.

Willst du unbedingt das Netto monatlich mehr, so kannst du zu Jahresbeginn ein
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen, dort werden all deine Freibeträge zusammen-
gefasst, z.B. aus GdB 70, pauschale Werbungskosten, Kinderfreibetrag, also alles was im Jahr fix ist,erfasst und im voraus "gutgeschrieben". Dabei ist für den AG nicht
explizit zuerkennen wie sich dein Freibetrag zusammen setzt.

Das du deinem AG nichts von deiner Behinderung sagst, trägt ein anderes weit größers
Risiko. Erfährt dein AG von Dritten, oder wie auch immer von deiner Epi, so hat er das Recht einer fristlosen Kündigung. Dies ist höchstrichterlich festgestellt.


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