Roller Fahren nach Krampfanfällen
Also auch wenn's blöd ist, haben die ärztlichen Fahrverbote schon ihre Berechtigung.
Dein Fall ist natürlich etwas spezieller und da hab ich keine Ahnung, wie die Gutachterrichtlinien (http://www.medizin.uni-tuebingen.de/...)da genau liegen, aber bei einem einmaligen Krampfanfall mit bekanntem Auslöser gilt nach den Richtlinien ein 3-monatiges, ärztliches Fahrverbot.
Bei Wiederholung dauert's länger. Könnte mir vorstellen dass Du damit erst einmal unter eine Regelung wie für diejenigen mit ausschließlich schlafgebundenen Anfällen fällst, in der eine Beobachtungszeit vorgeschrieben wird, um sicherzustellen, dass sich das nicht verschlimmert und auf den Tag ausweitet oder die Anfälle erst einmal nur zufällig in dem vermuteten Zusammenhang auftraten.
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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil
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Dajo,
12.08.2013, 15:17
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Melusine,
12.08.2013, 16:20
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- Roller Fahren nach Krampfanfällen - Mondenkind, 12.08.2013, 22:28
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- Roller Fahren nach Krampfanfällen - huge88, 12.08.2013, 20:30
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