Provozierter Anfall

baerli3333, Monday, 19.08.2013, 00:37 (vor 4746 Tagen) @ huge88

Hallo
immer wieder taucht der Begriff - " ausschließlich schlafgebundene Anfälle " auf. Frist : 3 Jahre statt 1 Jahr
Was genau darf man den exakt hierunter verstehen ?
nur Anfälle im Schlaf ? Aufwachepilepsie ?
wenn jemand eine Aufwachepi hat und irgentwann auch mal tagsüber einen Anfall,sei es auch nur einen Myoklonischen oder eine Absence, dann trifft dieses "ausschliesslich"
ja nicht mehr zu, und man wäre wieder bei der Frist von 1 Jahr statt wie hier bei 3 Jahren.
Da steht man sich ja besser da, wenn man zusätzlich noch weitere Anfälle hätte.
Ich glaube, irgentwas stimmt hier nicht.


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