Ausschluß aus dem Kindergarten

Thurambar, Thursday, 26.09.2013, 17:00 (vor 4707 Tagen)

Hallo Leute,

heute wurde unsere Tochter vom Kindergarten beurlaubt.
Sie hat frühkindliche Epilepsie und somit hin und wieder mal einen Anfall von 2-3-minütiger Dauer. Sie geht in einen Regelkindergarten und wird von einer Integrationskraft, sowie einer Heilpädagogin in Einzelbetreuung versorgt. Wie ich bislang z.B. über das izepilepsie herausgefunden habe, ist ein Ausschluss nicht zulässig. Nun suche ich nach der rechtlichen Grundlage dafür.
Kann mir jemand helfen?

Ich sag jedem schon mal vielen Dank für die Hilfe


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