Ausschluß aus dem Kindergarten

Musica, Thursday, 26.09.2013, 21:23 (vor 4707 Tagen) @ Thurambar

Hallo Thurmabar, ein Ausschluß ist absolut unzulässig. Die Versorgung durch die Integrationskraft und die Einzelbetreuung ist sowieso eine Luxusentlastung für die Erzieher. Es geht um die unzulässige Benachteiligung und Diskrimierung von behinderten Kindern. Du findest rechtliche Grundlagen im Sozialgesetzbuch XII,Kinder - und Jugendhilfe.
Deine Tochter hat kein geistiges und wahrscheinlich auch kein seelisches Problem. Sie ist ein ganz normales Kind und erfüllt deshalb keine Voraussetzung für einen heilpädagogischen Kindergarten und auch keine Integrationseinrichtung. Es gibt bestimmt eine Bereichsleitung an die Du Dich wenden kannst. Ganz sicher findest Du Hilfe und Rat beim zuständigen Jugendamt. Viel Glück und liebe Grüße,Musica


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