Urlaubsanspruch

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Friday, 13.12.2013, 18:18 (vor 4629 Tagen) @ Melusine

Also wenn ich nach der betanet-Seite gehe und sie richtig interpretieren (http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Schwerbehinderte-348.html#Zusatzurlaub), beziehen sich die 5 Urlaubstage auf jemanden, der 5 reguläre Arbeitstage hat und müssen bei geringerer bzw. höherer Arbeitszeit entsprechend angepasst werden.

--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


gesamter Thread: