Urlaubsanspruch

keki, Friday, 20.12.2013, 22:45 (vor 4622 Tagen) @ Jumgam

Nö, so ist das nicht. Bei einer 6-Tage-Woche hast Du 36 Tage Urlaub als Gesunder und 42 als Schwerbehinderter, bei einer 3-Tage-Woche 18 (bzw. 21 Tage) Zusätzlichen Urlaub als Nachteilsausgleich gibt es ab 50% GdB. Der Arbeitgeber kann da nichts selber entscheiden, dass ist gesetzlich geregelt (SGB IX).
keki


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