Bewerbung und Epilepsie

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Friday, 20.12.2013, 19:38 (vor 4622 Tagen) @ podi

Aus einem Bewerbungsschreiben sollte man das komplett raushalten und da gehört das auch nicht rein. Da will man ja seine Qualifikationen anpreisen.

Sowas ist höchstens was für's persönliche Gespräch. Und solange die Arbeit nix ist, wo Du jemanden oder Dich selbst über das normale Maß hinaus gefährden würdest, würde ich das nicht einmal von mir aus erwähnen. Ich denk, Du wirst Dir ja sicherlich den Beruf auch entsprechend raussuchen.

Die Frage, ob man auf eine Frage im Bewerbungsgespräch wahrheitsgemäß antworten muss, ist noch nicht endgültig höchstricherlich in allen Punkten geklärt. Da hatten wir schon einmal vor einiger Zeit einen Thread mit einem echt guten Link dazu, finde ich gerade aber nicht.
Wahrheitswidrige Angaben können nach meinem Kenntnisstand ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Aber nix anzugeben, ist erst einmal nicht wahrheitswidrig.

Vielleicht ließt Du Dir dazu auch einmal das hier durch: http://www.izepilepsie.de/home/showdoc,id,399,aid,396.html

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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