Medikamente absetzen

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Wednesday, 04.06.2014, 08:22 (vor 4456 Tagen) @ varo_14
bearbeitet von huge88, Wednesday, 04.06.2014, 08:25

Ich weiß auch, dass Patienten mit Janz-Sydrom die Medikamente in den meisten Fällen ihr Leben lang nehmen müssen. Aber das möchte ich nicht. Reduktion würde keinen Unterschied machen. Deswegen möchte ich versuchen, ob es ohne auch geht.

Naja, eine schrittweise langsame Reduktion mit zwischendrin Abwarten hat den Vorteil, dass man ausloten kann, was das Minimalste ist, was Du für Anfallsfreiheit brauchst und Du nicht ganz so stark Gefahr läufst, dann unerwartet den "großen" Hammer zu bekommen, sondern es vielleicht währenddessen Anzeichen gibt, die eine Warnung sein könnten, lieber doch nicht noch weiter runter zu gehen.

Und wenn man auf Deine Fahrerlaubnis blickt - ich mein deshalb fragst Du ja hier, eben wegen dieser Zwickmühle - ist das auch leichter. Ich rechne Dir das einmal vor:

Bei einer Reduktion sind's nach den Gutachterleitlinien im Normalfall nur 3 Monate, die Du nach Ende der Reduktion aussetzen musst und da sind sogar Ausnahmen in begründeten Fällen möglich. Wenn Du die gleich ganz wegnimmst und dann was größeres kommt, bekommst Du, je nach Höhe des "Rückfallsrisikos" - und das kann ein Arzt bei Janz vermutlich sehr hoch einschätzen - vielleicht ein ärztliches Fahrverbot von über einem Jahr, mindestens aber 3 Monaten, auch wenn Du wieder mit den Medis hochgehen solltest.

Für mich wäre das einfache Mathematik, die Dosis jeweils um ein Viertel zu verringern (natürlich immer in Absprache mit den Ärzten). Wenn dann was kleineres kommt, während Du noch in den 3 Monaten bist und wieder hochgehst, kannst Du Glück haben, dass Du dann unterm Strich vielleicht nur einen Monat mehr aussetzen müsstest.

Allerdings dürfte ich dann erstmal kein Auto fahren, da mein Führerschein nur gilt, wenn ich jedes Jahr von einem dazu berechtigten Neurologen bescheinigt bekomme, dass ich anfallsfrei bin.

Wie kam es eigentlich dazu, dass Du da regelmäßig eine Bescheinigung brauchst? Im Normalfall werden ärztliche Fahrverbote ja an keine offizielle Stelle gemeldet. Vielleicht wäre es für Dich ja interessant, Dir einmal die aktuellen Gutachertleitlinien (falls Du sie noch nicht kennst) durchzulesen: http://www.mara.de/fileadmin/Krankenhaus_Mara/downloads/Epilepsie_Fuehrerschein_Web.pdf

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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