Mein Leben mit Epilepsie

pegasus, Wednesday, 16.07.2014, 21:09 (vor 4414 Tagen) @ huge88

Wegen einer Umschulung könntest du aufgrund deiner Epilepsie einen Reha Antrag nach §33 SGB 9 stellen, solltest dich allerdings zuvor informieren, wer für dich zuständig ist (entweder die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit).


gesamter Thread: