steuerliche Erleichterungen

Falk, Wednesday, 08.10.2014, 15:01 (vor 4330 Tagen)

Hatte 2010 meinen ersten Grand Mal-Anfall, 2013 einen weiteren, bekomme nun Medikamente.
Vom Sozialamt bin ich GdB 40 eingestuft, bekomme keine Steuervergünstigung, da keine
dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit vorliegt. Ist das so OK?


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