steuerliche Erleichterungen

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Wednesday, 08.10.2014, 15:52 (vor 4330 Tagen) @ Falk

Vom Sozialamt bin ich GdB 40 eingestuft, bekomme keine Steuervergünstigung, da keine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit vorliegt. Ist das so OK?

Sollte, wenn ich recht am laufenden bin, auch für GdB 40 einen Steuerpauschbetrag geben, den Du in der Steuererklärung geltend machen kannst.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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