Gesundheits- und Krankenpfleger mit Epilepsie

pegasus, Sunday, 28.08.2016, 21:17 (vor 3639 Tagen) @ rivadisotto

https://www.arbeitssicherheit.de/media/pdfs/bgi_585.pdf

Den Link gibt es im voraus, denn so wie es sich anhört, hat die behandelnde Ärztin nur die allgemeinen und schon lange nicht mehr gültigen Richtlinien zur Arbeitsfähigkeitsbeurteilung von Menschen mit Epilepsie angewandt und daher ist dieses Gutachten entsprechend auch für die Tonne.

Wenn du für deinen Sohn ein entsprechend korrektes Gutachten haben möchtest, müsstest du dich informieren, wo es eine medizinische Rehabilitation gibt (u.a. Bethel bzw Mara) und deinen Sohn mit entsprechendem Antrag von der Rentenversicherung bzw. bei der Krankenkasse dort anmelden.

Damit du auch eine kleine Vorstellung davon bekommst, hier noch ein Zitat zur Schichtarbeit:

Nacht – und Schichtarbeit
Bestimmte Berufe, z.B. ärztliche, pflegerische, sozialpädagogische,
beinhalten auch Nachtbereitschaft, Nachtdienst und Schichtarbeit.
Es wird vielfach unterstellt, dass Schichtarbeit, insbesondere
Nachtschichtarbeit bei Epilepsiepatienten zu einer Erhöhung der Anfallsfre
quenz führt und aus diesem Grunde auszuschließen sei.
Diese Vermutung wird unter anderem damit begründet, dass bei
EEG-Untersuchungen durch Schlafentzug so genannte epileptische Potentiale
ausgelöst werden können.
Festzustellen ist, dass es keine systematischen Untersuchungen zur
Auswirkung von Schichtarbeit auf die Anfallsfrequenz gibt
*
):
1. Bei der Bewertung sollten nur solche Schichtsysteme beachtet
werden, die tatsächlich einen Schlafentzug bzw. eine wesentli-
che Störung des Schlaf-Wach-Rhythmus bedingen, z.B. Bereit-
schaftsdienste.
2. Es sollte immer der Einzelfall – mit Wertung der anamnestischen
Angaben zur Anfallsfrequenz in Verbindung mit Schlafentzug –
beurteilt werde


gesamter Thread: