Gesundheits- und Krankenpfleger mit Epilepsie

keki, Thursday, 01.09.2016, 09:24 (vor 3636 Tagen) @ pegasus

Das Problem im Nachtdienst im Krankenhaus ist weniger der umgedrehte Tag-/Nachtrhythmus, sondern dass man allein auf der Station ist. Ein Anfall kann dann schlimme Auswirkungen haben. Und im Krankenhaus passiert es leider nicht so selten, dass man kurzfristig die Schicht tauschen muss, also z.B. morgens nach der halben Schicht nach Hause geht und abends wiederkommt. Ist zwar offiziell verboten, ist aber Alltag. Aber ich würde trotzdem für die Erlaubnis zur Prüfung kämpfen. Man kann ja auch z.B. in einer Tagesklinik arbeiten oder in einer Ambulanz, in der man ja einen geregelteren Dienstplan hat und nicht allein ist. Hat dein Sohn einen GdB? Dann hat man über das Integrationsamt die Möglichkeit einer Rechtsberatung. In einem Krankenhaus sollte es eine Schwerbehindertenvertretung geben, da kann man sich informieren und die stehen unter Schweigepflicht. Nicht aufgeben!
keki


gesamter Thread: