Epilepsie erwähnen, weil ich den Job nicht möchte?

pegasus, Saturday, 18.02.2017, 23:51 (vor 3465 Tagen) @ Valeska
bearbeitet von pegasus, Saturday, 18.02.2017, 23:55

Das ist ja egal, es kommt darauf an, dass es zu einem Anfall führt und du deswegen denn häufiger krank geschrieben sein wirst und daher bleibt es am Ende beim gleichem:

Du störst mit deinen Anfällen den laufenden Betrieb

und das geht bei CallCentern halt nicht.

Wenn du allerdings einmal einen tendenziellen Rat haben möchtest, würde ich dir empfehlen, mache eine medizinische Reha und lass dort mal einschätzen, was du machen darfst und was nicht. Dieses Gutachten ist auch für die Agentur für Arbeit und auch für das Jobcenter bindend (ist gesetzlich verankert), weil das Gutachten der Rentenversicherung immer mehr Wert ist als das vom ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit ;-)

Und das kann ich im gleichen Zuge dann auch noch erwähnen. Wenn du einen GdB bereits hast, dann stelle einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben (wenn nicht, dann Antrag beim Versorgungsamt stellen), denn dann verliert das Jobcenter seine Zuständigkeit für die Vermittlung in einen Arbeitsplatz erst einmal und es wird dann geschaut, was du überhaupt noch machen darfst (eventuell ist auch eine Umschulung drin). Aber wichtig dabei ist, dass du erst die medizinische Reha machst, denn das Gutachten vom ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit ist einfach nur für das Klo.

Da die Teilhabe am Arbeitsleben recht lange dauert, bist du dann dort erst einmal aus dem Schussfeld. (beide Anträge sind bei der Rentenversicherung zu stellen, sollten die nicht Zuständig sein, leiten die deinen Antrag automatisch an die richtige Stelle weiter)


gesamter Thread: