Wer hat Epilepsie und fährt Auto?/Leitlinien von 2009

Green, Sunday, 12.11.2017, 10:34 (vor 3198 Tagen) @ stepl
bearbeitet von Green, Sunday, 12.11.2017, 10:46

Nach den neuen Leitlinien 2009 sind dies die wichtigsten Regelungen für die Gruppe 1:

• Nach einem einmaligen Gelegenheitsanfall (keine Epilepsie) wird die Fahrerlaubnis nach 3 bis 6 monatiger Anfallsfreiheit erteilt.
• Nach einem einfach-fokalen Anfall ohne Bewusstseinsstörung, ohne motorische, sensorische oder kognitive Beeinträchtigung erhält man eine Fahrerlaubnis nach mindestens einem Jahr Anfallsfreiheit.
• Bei Anfällen, die unmittelbar nach einer Hirnoperation oder –verletzung aufgetreten sind, erhält man die Fahrerlaubnis nach einer 3 monatigen Beobachtungszeit, bei Epilepsiechirurgie nach 12 Monaten.
• Bei einer erst seit kurzem bestehenden Epilepsie erhält man eine Fahrerlaubnis nach einer einjährigen Anfallsfreiheit.
• Bei einer langjährigen therapieresistenten Epilepsie erhält man eine Fahrerlaubnis nach einer zweijährigen Anfallsfreiheit.
• Während der Reduktion der Dosis bzw. in den ersten drei Monaten vor und nach Absetzten des letzten Antiepileptikums sollte kein Kraftfahrzeug geführt werden.
• Kommt es bei bestehender Fahrerlaubnis zu einem Anfall nach Absetzen der Medikation erfolgt in der Regel über 6 Monate lang eine Fahrtunterbrechung.
• Ausschließlich schlafgebundene Anfälle erfordern für die Fahrerlaubnis eine anfallsfreie Beobachtungszeit von 3 Jahren.


gesamter Thread: